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Die Schritte zum offenen Strommarkt

Mit der weitgehenden Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes kam Bewegung in den Schweizer Strommarkt. Die Öffnung betrifft in einem ersten Schritt aber nur Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 100'000 kWh pro Jahr. Andere Kundinnen und –kunden beziehen ihren Strom bis 2014 von ihrem gewohnten Stromversorger.

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg in den freien Strommarkt

  • 1. Januar 2008: Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) ist in Kraft getreten.
  • 1. April 2008: Die Verordnungen (StromVV) zum neuen StromVG sind rechtskräftig geworden.
  • Bis Ende August 2008: Die Netznutzungspreise werden publiziert.
  • Bis Ende Oktober 2008: Grosskunden müssen ihren Vertrag beim bisherigen Stromlieferanten kündigen, wenn sie zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.
  • Ab 1. Januar 2009: Grosskunden können den Strom vom Anbieter ihrer Wahl beziehen.
  • Ab 1. Januar 2014: Sämtliche Kunden können den Strom vom Anbieter ihrer Wahl beziehen. Dieser Schritt unterliegt dem fakultativen Referendum.

 

Im November 2009 hat der Bundesrat beschlossen, das StromVG bis 2014 zu revidieren. Um die entsprechenden Vorlagen zu erarbeiten, wurden vom Uvek verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt.